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Unterweisungen / Schulungen

Unterweisungen und Schulungen im Bereich der Arbeitssicherheit sind von entscheidender Bedeutung, um Unfälle und Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Sie dienen dazu, Mitarbeiter über potenzielle Gefahren und Risiken aufzuklären, sie für sicherheitsrelevante Maßnahmen zu sensibilisieren und sie im Umgang mit Arbeitsmitteln und verfahren zu schulen. 

Arbeitgeber sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten regelmäßig Unterweisungen und Schulungen anzubieten. Diese müssen sowohl bei Neueinstellungen als auch bei Veränderungen in den Arbeitsabläufen oder bei der Einführung neuer Technologien durchgeführt werden. Verantwortlich für die Durchführung der Unterweisungen sind in der Regel die Arbeitgeber selbst oder speziell geschulte Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen. Die gesetzlichen Pflichten für Unterweisungen und Schulungen sind klar definiert und dienen dem Schutz der Mitarbeiter und der Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!

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