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Gefährdungsbeurteilungen

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Bewertung der potenziellen Risiken und Gefahren, denen Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und dient dazu, Arbeitsunfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden. 

 

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht für jeden Arbeitgeber?

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Auflagen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), zu beachten. 

 

Der Weg zur Gefährdungsbeurteilung

(7-Handlungsschritte)

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. 

Die sieben Handlungsschritte umfassen:

1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen: Abhängig vom Arbeitsplatz und den Arbeitsbedingungen können Beschäftigte verschiedenen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sein. Betrachten Sie die Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten.

2. Gefährdungen ermitteln: Erfassen Sie die naheliegenden Gefährdungen und Belastungen in den festgelegten Arbeitsbereichen.

3. Gefährdungen beurteilen: Betrachten Sie die ermittelten Gefährdungen und stellen Sie fest, ob im Einzelnen Handlungsbedarf besteht. Schätzen Sie ein, ob ein Risiko vernachlässigbar, noch akzeptabel oder inakzeptabel ist.

4. Schutzmaßnahmen festlegen: In erster Linie sollen Gefährdungen und Belastungen beseitigt werden. Verbleibende Risiken müssen minimiert werden. 

5. Schutzmaßnahmen umsetzen: Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin trägt die Verantwortung für die Umsetzung. 

6. Wirksamkeit prüfen: Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen muss geprüft werden.

7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben: Arbeitsschutz ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess: In regelmäßigen Abständen oder wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, muss die Gefährdungsbeurteilung fortgeschrieben werden.

Quelle: Sieben Schritte - bgw-online




 

 

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