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Nachhaltigkeitsmanagement 
gem. dem Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung DIN EN ISO 26000 
als Bestandteil eines IMS* (Integrierten Managementsystems) 

Nachhaltigkeitsmanagement bezieht sich auf die strukturierte Integration von ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeitsaspekten in die Geschäftsstrategie, -praktiken und -prozesse eines Unternehmens. Das Ziel des Nachhaltigkeitsmanagements besteht darin, langfristigen Mehrwert für das Unternehmen, seine Stakeholder und die Gesellschaft insgesamt zu schaffen, indem ökologische und soziale Herausforderungen in das Kerngeschäft integriert werden.

Wichtige Elemente von Managementsystemen im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitsbericht sind:

  • Ziele und Strategien
  • messbare Indikatoren
  • Datenerfassung und -verwaltung
  • Risikomanagement
  • interne Kommunikation und Schulung
  • Maßnahmen und Programme
  • kontinuierliche Verbesserung

 

 

*IMS bestehend aus den Normen DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001, DIN EN 45001 u. DIN EN ISO 50001

 

CSR-Berichtspflicht 
(Nachhaltigkeitsberichtspflicht)

Unterliegen Sie bereits der CSR-Richtlinie (Corporate Substainability Reporting Directive)?

 

Aktuell gibt es 4 Stufen bzgl. der Nachhaltigkeitsberichterstattung: 

  • ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der CSR-Richtlinie unterliegen. 

 

  • ab dem 1. Januar 2025 für alle weiteren großen Unternehmen.                                                                   Als groß gelten Unternehmen, die zwei der drei folgenden Größenkriterien erfüllen:                                    1. Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro                                                                                  2. Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro                                                                          3. mindestens 250 Beschäftigte

 

  • ab dem 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.

 

  • ab dem 1. Januar 2028 für Unternehmen aus Drittländern mit einem Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro in der EU, wenn sie ein Tochterunternehmen oder Zweigniederlassung in der EU (mit bestimmten Schwellenwert) haben. 

 

 

Hinweis:

Selbst wenn Ihr Unternehmen nicht unter die CSR-Richtlinie (eine von den vier Stufen) fällt, dann kann diese Pflicht dennoch auf Sie zukommen. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) werden Unternehmen, die unter die CSR-Richtlinie fallen, mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls einen Nachhaltigkeitsbericht von Ihnen fordern.  

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